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ARTIKEL 06

Teerstraßen-Sanierung

Schon gewusst? So werden alte Teerstraßen saniert

Obwohl man noch heute landläufig bei Straßenbaumaßnahmen vom „Teeren“ spricht, wird im modernen Verkehrswegebau kein Teer mehr verwendet. Aufgrund seiner gesundheitsgefährdenden und umweltschädlichen Eigenschaften ist dieser mittlerweile nämlich als gefährlicher Abfall eingestuft.

Dementsprechend müssen auch bei der Sanierung alter Teerstraßen auch so einige Auflagen beachtet werden.

Unterschiede zwischen Teer und Asphalt

Noch heute bestehen viele Straßen aus teerhaltigen Belägen – ein Relikt aus alten Tagen. Bei Teer handelt es sich um ein Gesteinsgemisch, das mit einem Bindemittel aus Kohle zusammengehalten wird. Aufgrund der enthaltenen krebserregenden polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) wurde der leicht süßlich riechende, bräunliche Teer mittlerweile aus dem öffentlichen Straßenbau verbannt. Stattdessen kommt Asphalt zum Einsatz. Hier wird mit dem Bindemittel Bitumen aus Erdöl gearbeitet. Asphalt ist schwarz und geruchslos.

Die richtige Verwertung von Teer

Der Bau von Teerstraßen ist aufgrund der Gefahrenlage seit 1984 im öffentlichen Straßenbau in Deutschland verboten. Der gebundene Wiedereinbau von Straßenaufbruch unter einer dicken Deckschicht ist jedoch grundsätzlich möglich. Es sollte aber darauf verzichtet werden, um das teerhaltige Material nachhaltig aus dem Stoffkreislauf zu befördern. Stattdessen kann dieses durch folgende Verfahren verwertet werden:
––> Energetische Verwertung: Verbrennung zur Energienutzung
––> Thermische Verwertung: Verbrennung zur Beseitigung der Schadstoffe und anschließende Wiederverwertung als Sekundärbaustoff
––> Beseitigung auf Deponien

Insgesamt müssen beim Ausbau von Straßenbelägen die jeweiligen Verordnungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Beprobung, Untersuchung und Entsorgung beachtet werden. Hamburg setzt schon seit einigen Jahrzehnten auf den innovativen Asphaltstraßenbau und die thermische Verwertung alter Teerstraßen.

Oberflächensanierung oder Erneuerung?

Wenn eine Teerstraße beschädigt ist, ob durch einzelne Schlaglöcher oder den Bruch ganzer Schichten, ist eine Sanierung oder gar ein Neubau notwendig. Hier kommen in der Regel drei verschiedene Verfahren zum Einsatz:
––> Instandhaltung
––> Instandsetzung
––> Erneuerung

Bei einer Instandhaltung geht es darum, kleine oberflächliche Schäden sofort auszubessern, um die Fahrbahn nutzbar zu halten. Die baulichen Maßnahmen wie Abfräsen und Auffüllen werden hier meist unmittelbar per Hand ausgeführt. Ist die Oberfläche großflächiger beschädigt, sind Arbeiten zur Instandsetzung notwendig. Im Rahmen dieser wird die beschädigte Oberflächenschicht abgetragen und/oder mit einer dünnen Asphaltdeckschicht in Kalt- oder Heißbauweise versehen. Diese Deckschicht muss vor allem bei verbautem teerhaltigem Material immer gegeben sein. Bei einer Komplettsanierung und Erneuerung werden alle alten Schichten abgefräst, entsprechend entsorgt oder verwertet und schließlich durch neue Asphaltschichten ersetzt.

Wer zahlt für die Sanierung?

Die Planung von Straßensanierungen liegt bei den betroffenen Kommunen und Bürgermeister*innen. Inwiefern auch Anwohnende in die Finanzierung der Baumaßnahmen von öffentlichen Straßen und Wegen einbezogen werden können, ist vom Kommunalabgabengesetz (KAG) der Länder und individuellen Satzungen geregelt. Festgelegt ist dort auch, ob die Beiträge nur bei Erneuerungen oder auch bei Sanierungen fällig werden. Haben Sie noch Fragen rund um das Thema Verkehrswegebau? Wir, Ihre Experten von der Max Wiede GmbH in Hamburg, beraten Sie gerne ausführlich.

Autor: Frank Schulz